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September 2014, Velostreifen rot eingefärbt
8. Januar 2012, Staatsanwältin falsch zitiert, email an Stefan Hohler
Auf dieses email habe ich weder von Stefan Hohler noch von der Redaktion des TA eine Antwort erhalten.
Subject: Staatsanwältin falsch zitiert
Date: Sun, 08 Jan 2012 18:20:51 +0100
From: Peter Schmid <peter@spyr.ch>
To: stefan.hohler@tages-anzeiger.ch
CC: redaktion@tages-anzeiger.ch, u.vogel@peyerpartner.ch
Hallo Herr Hohler,
ich komme nochmals auf Ihren Artikel "Tödlicher Unfall nicht restlos
geklärt" im TA vom 9. Dezember 2011 zurück.
Inzwischen hat mein Anwalt R. Vogel-Etienne mit der Staatsanwältin G.
Alkalay gesprochen. Das Gespräch hat am 4. Januar 2012 stattgefunden.
Bei diesem Gespräch sagte die Staatsanwältin aus, dass sie Ihnen nur
erklärt habe, dass der Unfallhergang nicht restlos abgeklärt werden
konnte. Weiteres wie z.B. (Zitat):
> Laut Alkalay muss die Frau vermutlich bei Rot auf die Kreuzung
> gefahren sein. Dann ist sie rechts abgebogen und hat mit relativ
> hoher Geschwindigkeit den korrekt fahrenden Lastwagen rechts überholt
> – just als dieser die Spur wechseln wollte.
hat die Staatsanwältin nicht ausgesagt.
Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels war die Einsprachefrist noch
nicht abgelaufen. Woher wollten Sie dann wissen, dass der verurteilte
LW-Fahrer LT das Urteil akzeptiert habe? Das konnten Sie nur vom
LW-Fahrer selbst oder von seinem Anwalt wissen.
Ich habe am 5. Januar 2012 mit dem Anwalt Serge Flury (Verteidiger des
LW-Fahrers) gesprochen. Er hat mir bestätigt, dass Sie mit ihm
gesprochen haben.
Sie haben in Ihrem Artikel die Sichtweise der Verteidigung als die der
Staatsanwaltschaft dargestellt. Auf tendenziöse Weise haben Sie damit
meiner Frau die Hauptschuld an ihrem tödlichen Unfall angelastet.
Gruss
Peter Schmid
--
Peter Schmid-Kenel
Bergwerkstrasse 10
CH-8810 Horgen
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15. Dezember 2011, Antwort auf email von Chefredaktor Eisenhut
Auf dieses email habe ich keine Antwort mehr erhalten. Herr S. Hohler hat mir gleichentags telefonisch versprochen, dass ich noch etwas von ihm hören werde und er nochmals prüft, ob wenigstens ein Teil des Leserbriefes veröffentlicht werden kann. Auch von ihm habe ich nichts mehr gehört.
Message-ID: <4EEA680C.4020100@hsz-t.ch>
Date: Thu, 15 Dec 2011 22:35:08 +0100
From: Peter Schmid <pschmid@hsz-t.ch>
To: Eisenhut Markus <markus.eisenhut@tages-anzeiger.ch>
Subject: Re: (kein Betreffnis -> ursprüngliches Betreffnis "Tödlicher Unfall nicht restlos geklärt", 9. Dezember 2011)
Sehr geehrter Herr Eisenhut,
Am 15.12.2011 16:55, schrieb Eisenhut Markus:
> Sehr geehrter Herr Schmid
>
> Besten Dank für Ihre Mail von heute Donnerstag. Gerne nehme ich dazu
> Stellung.
Die email habe ich am Montag, den 12.12.2011 geschrieben, vielleicht
wurde die email erst heute an Sie weitergeleitet. Ich habe Ihre Antwort
nur per Zufall entdeckt. Normalerweise verschwinden Mails ohne
Betreffnis im Spam-Ordner.
> Vorausschicken möchte ich mein grosses Bedauern darüber, dass Sie der
> Artikel verletzt hat. Das war nie die Absicht des Tages-Anzeigers. Auch
> bedauere ich die Tatsache, dass einige Leser-Kommentare auf unserem
> Online-Portal bei Ihnen und Ihrer Familie Wunden aufgerissen haben.
>
> Sie werfen dem TA-Journalisten Stefan Hohler Grobfahrlässigkeit,
> Verunglimpfung und die Unterschlagung von Fakten vor.
> Stefan Hohler musste sich bei der Recherche zum besagten Artikel auf die
> Aussagen der zuständigen Staatsanwältin stützen. Einblick in den Bericht
> des forensischen Institutes Zürich hatte er nicht, durfte er nicht
> haben. Folglich greift der Schluss ins Leere, der TA habe diese Fakten
> unterschlagen.
Welche Informationen Herr Hohler von der Frau Staatsanwältin erhalten
hat, entzieht sich meines Wissens. Es wird aber bereits im Untertitel
folgendes geschrieben:
Eine Velofahrerin ist vor einem Jahr bei einem Unfall ums Leben
gekommen. Jetzt wurde der Chauffeur verurteilt, obwohl das Opfer
vermutlich das Rotlicht missachtet hatte.
Da wird schon klar Stellung bezogen. Er hätte beispielsweise schreiben
können "es ist nicht auszuschliessen, dass", oder man hätte diese
Vermutung auch ganz weglassen können.
Das Rotlicht befindet sich übrigens etwa 30 m von der Unfallstelle
entfernt. Das dürfte auch Ihnen und Herrn Hohler bekannt sein, da die
Unfallstelle vom TA-Gebäude aus gut einsehbar ist. Der durchschnittliche
Leser denkt wohl, dass der Unfall auf der Kreuzung stattgefunden hat.
> In meiner Beurteilung ist der Text auch bezüglich Tonalität weder
> tendenziös noch schlecht recherchiert. Stefan Hohler wertet in seinem
> Artikel nicht, sondern gibt nüchtern die ihm zur Verfügung stehenden
> Fakten wieder. Dass Ihre Frau vom Lastwagen am Hinterrad angefahren
> wurde beispielsweise. Dass der Lastwagen auf die rechte Fahrbahn
> einspurte. Dass der Chauffeur zu wenig genau in den Seitenspiegel
> geschaut hatte. Dass der Chauffeur verurteilt wurde und den Strafbefehl
> akzeptiert hat.
Auch hier weiss ich nicht, wass er von Frau Alkalay erfahren hat. "Am
Hinterrad angefahren" wirkt anders als "frontal von hinten auf dem
Radstreifen erfasst". Es geht nicht nur um den Seitenspiegel, sondern
auch um den Rundspiegel. Nochmals, sie wurde frontal erfasst.
Zitat aus dem Kasten: Obwohl die Velofahrerin vermutlich den Unfall
selber verursacht hatte, wurde der Lastwagenchauffeur verurteilt. Da
stellt sich die Frage: Befindet sich ein Automobilist jeweils schon mit
einem Fuss im Gefängnis?
Wenn so etwas nicht tendenziös ist, was braucht es dann noch? Hat die
Staatsanwältin tatsächlich gesagt, dass meine Frau den Unfall selbst
verursacht hat? Ich denke, dass genau dieser Satz so viele negative
Reaktionen ausgelöst hat.
Zitat: Dann ist sie rechts abgebogen und hat mit relativ hoher
Geschwindigkeit den korrekt fahrenden Lastwagen rechts überholt – just
als dieser die Spur wechseln wollte.
Da steht nicht vermutlich, das wird als Tatsache dargestellt, oder
zumindest von den meisten Leser so empfunden. Auch hier: meine Frau
befand sich auf ihrer Velospur. Hier wird mit "rechts überholen" und
"relativ hoher Geschwindigkeit" suggeriert, dass sie etwas
rechtswidriges gemacht hat. Jeder Autofahrer denkt: rechts überholen
darf man nicht und dann noch nicht angepasste Geschwindigkeit. Wie ich
in meinem ersten email schon geschrieben habe, ist es kaum möglich,
einen beschleunigenden LW zu überholen. "korrekt fahrenden Lastwagen":
der Chauffeur hat alles richtig gemacht. Meine Frau ist korrekt auf dem
Velostreifen gefahren!
Zitat: Der Chauffeur hat den Strafbefehl (30 Tagessätze zu 100 Franken)
sowie die Untersuchungskosten in der Höhe von rund 7500 Franken akzeptiert.
Das die Strafe bedingt ausgeprochen wurde, ging "vergessen". Die
Untersuchungskosten waren so hoch, weil er die offensichtliche Schuld
nicht bekannt hatte. Zum Zeitpunkt des Artikels war die Einsprachefrist
noch nicht abgelaufen. Woher wusste Herr Hohler, dass der Chauffeur den
Strafbefehl akzeptiert hatte? Von Frau Alkalay?
> Aber auch, dass der Unfall nicht restlos geklärt ist. Weil eben ein
> Zeuge einen Velofahrer gesehen haben will, der von der Stauffacherbrücke
> aufs Stauffacherquai abgebogen ist. Das Geschlecht dieses Velofahrers
> konnte der Zeuge nicht nennen, auch das steht im Artikel.
>
> Ob diese Zeugenaussage wertvoll ist, das bewerten wir nicht. Können wir
> nicht, wollen wir nicht. Auch beurteilen wir das Strafmass nicht.
Wird aber auch nicht bezweifelt. Im Zweifel gegen das Opfer.
> Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zur Namensnennung: Der Unfall
> wurde in Zürich zum Politikum, weil die Velospur in der Mitte der
> Strasse zu massiver Kritik führte. Im Zuge dieser Diskussionen wurden
> Namen und Bild Ihrer Frau in verschiedenen Medien publiziert. Gerade
> auch, weil Sie sich als Triathletin, als gute Fahrradfahrerin also,
> einen Namen gemacht hatte.
Der Name und erst Recht Beruf und Arbeitgeber hätten nicht erwähnt
werden dürfen. Auch dazu gab es negative Reaktionen bei den Kommentaren.
> Ich wünsche Ihnen in dieser sehr schwierigen Zeit viel Kraft und
> verbleibe mit freundlichem Gruss
Danke, dass brauchen wir. Nicht zuletzt wegen solchen Artikeln.
> Markus Eisenhut
> Tages-Anzeiger
>
> Chefredaktor
> Werdstrasse 21
> CH-8021 Zürich
>
> Tel. +41 (0) 44 248 44 11
> Fax + 41 (0) 44 248 44 71
>
> markus.eisenhut@tamedia.ch
>
> ___www.tagesanzeiger.ch_ <file://www.tagesanzeiger.ch>
> ___www.tamedia.ch_<file://www.tamedia.ch>
>
>
Nach wie vor finde ich diesen Artikel tendenziös, ob das nun vom
Journalist so gewollt wurde oder ob die Auskunft von Frau Staatsanwältin
Alkalay so einseitig war, spielt für mich keine so grosse Rolle, die
Wirkung des Artikels war auf jeden Fall für das Ansehen meiner
verstorbenen Frau verheerend.
Wenn ich heute nicht nochmals angerufen hätte, um mich nach dem
Leserbrief zu erkundigen, hätte ich wohl nichts mehr vom TA gehört.
Gruss
Peter Schmid-Kenel
--
Peter Schmid-Kenel
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12. Dezember 2011, nicht publizierter Leserbrief
Der Tagi scheint prinzipiell keine Leserbriefe zu veröffntlichen, die sich kritisch mit dem Tagi selbst befassen. Da werden unbewiesene Vermutungen veröffentlicht, ohne dass man dazu Stellung nehmen kann. Ich habe jedenfalls mein Abo beim Tagi gekündigt. Der Tagi gibt sich seriös, ist aber in der Sache reisserischer als der Blick. Beim Blick weiss man wenigstens, dass man Boulvard liest.
Message-ID: <4EE61A7A.7080303@hsz-t.ch>
Date: Mon, 12 Dec 2011 16:15:06 +0100
From: Peter Schmid <pschmid@hsz-t.ch>
To: redaktion@tages-anzeiger.ch
CC: leserbriefe@tages-anzeiger.ch, stefan.hohler@tages-anzeiger.ch
Subject: "Tödlicher Unfall nicht restlos geklärt", 9. Dezember 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Tages-Anzeiger vom Freitag, den 9. Dezember 2011 erschien der Artikel
"Tödlicher Unfall nicht restlos geklärt". Auf tendenziöse Art wird dort
meiner Frau die Hauptschuld an ihrem tödlichen Unfall gegeben. Dieser
Artikel provozierte deshalb in der Online-Ausgabe eine Menge pietätloser
Kommentare. Für mich wurde meine Frau zum zweiten mal überfahren.
In Anbetracht dessen erwarte ich, dass der Leserbrief möglichst
ungekürzt abgedruckt wird.
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Leserbrief zum Artikel "Tödlicher Unfall nicht restlos geklärt", 9.
Dezember 2011
Mit diesem Artikel wurde meine Frau das zweite mal überfahren, dieses
mal aber mit Absicht oder zumindest grobfahrlässig. Mit der Unterlassung
von Fakten und dafür mit unhaltbaren Vermutungen wurde der Unfall so
dargestellt, dass der Eindruck entsteht, dass meine Frau den Unfall
verursacht oder zumindest mitverschuldet hat.
Hier die Fakten, die nicht erwähnt worden sind: meine Frau wurde auf dem
Radstreifen angefahren, sie wurde vom Lastwagen frontal von hinten
erfasst, das Fahrrad wurde einige Zeit von hinten geschoben, bis meine
Frau zu Fall kam, der Lastwagen fuhr beim Aufprall mit 40 km/h . Diese
Fakten wurden im Bericht des forensischen Institutes Zürich erwähnt, der
zuhanden der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist.
Nun zum angeblichen Ueberfahren des Rotlichts. Hier gibt es keine
gesicherten Erkenntnisse, nur eine Zeugenaussage des Herrn M. aus O. Der
glaubt einen Velofahrer gesehen zu haben. Er hat aber nicht einmal
erkannt, ob es eine Frau oder ein Mann war, ob sportlich oder in
Alltagskleider. Dieser Zeuge ist links in die Stauffacherstrasse
abgebogen, zu gleicher Zeit hatten aber die Fussgänger grün und er hätte
eigentlich nach links und nicht nach rechts blicken sollen (er hat nach
rechts geblickt, weil ein Kollege auf der rechten Spur fuhr). Ihm sei
der Velofahrer nur aufgefallen, weil er kurz zuvor einen Velokurier
gesehen hatte, der mit einer waghalsigen Aktion die Strasse überquert
hatte und war deshalb auf Velofahrer sensibilisiert (bzw. gegen
Velofahrer voreingenommen). Diese Zeugenaussage ist meiner Meinung nach
nichts wert.
Ich fahre diese Strecke schon seit 14 Jahren mit dem Velo und bin die
Strecke auch einige male zusammen mit meiner Frau gefahren. Wir nahmen
dabei immer den Weg über den Stauffacherquai und nie über die
Stauffacherbrücke. Es macht keinen Sinn über die Stauffacherbrücke zu
fahren, da es doch ein ziemlicher Umweg darstellt. Und wenn sie doch
über die Stauffacherbrücke gefahren wäre, so hätte sie bei der Einfahrt
in den Stauffacherquai stark abbremsen müssen, da die Stauffacherstrasse
im rechten Winkel in den Stauffacherquai mündet. Danach hätte sie
innerhalb 20 m auf über 30 km/h beschleunigen müssen, um den Lastwagen
überholen zu können. Meine Frau war eine wirklich gute Velofahrerin,
doch auch ein Sprinter hätte das nicht geschafft.
Meiner Meinung nach hat sich der Unfall folgendermassen abgespielt.
Meine Frau fuhr zur gleichen Zeit neben dem LW von der Kreuzung los,
möglicherweise kam sie schon rollend auf die Kreuzung zu und konnte dann
ohne zu beschleunigen weiter fahren. Sie fuhr dann mit ca. 20 bis 25
km/h weiter, der LW beschleunigte und holte sie etwa 30 m nach der
Kreuzung ein, dort kam es dann zur Kollision. Der Lastwagenfahrer hat
beim Spurwechsel meine Frau auf dem Velostreifen überfahren.
Die Berichterstattung des TA finde ich tendenziös und schlecht
recherchiert. Es wird bewusst gegen Velofahrer Stimmung gemacht. Das
merkt man spätestens, wenn man die Kommentare der Online-Ausgabe liest.
Da werden Aussagen gemacht, die jede Anstandsgrenze überschreiten. Der
TA provoziert bewusst solche Verunglimpfungen. Meine Frau wird beim
vollen Namen erwähnt, dazu auch noch ihren Beruf. Vom Unfallverursacher
erfährt man nur sein Alter. Das nenne ich Täter- und nicht Opferschutz
(OK, im Artikel wird ja der Täter als Opfer dargestellt). Meine Frau war
zwar eine Spitzensportlerin, ist aber deshalb noch lange nicht eine
Person öffentlichen Interesses.
Noch ein Wort zum armen Chauffeur. Die Strafe von 30 Tagessätzen zu 100
CHF ist lächerlich gering, zumal sie auch noch bedingt ausgesprochen
wurde. Hätte er von Anfang an seine Schuld bekannt, müsste er auch nicht
so hohe Gerichtskosten tragen. So weit ich weiss, ist ihm der
Führerausweis nicht entzogen worden. Im übrigen scheint er ein Problem
mit der Sicht nach vorne zu haben, hat er doch auch schon mit seinem LW
einen anderen Auffahrunfall verursacht. Glücklicherweise war bei
diesem Unfall ein Auto und nicht ein Velofahrer beteiligt.
Auch noch ein paar Worte zur Staatsanwältin Alkalay. Im Strafbefehl
erwähnt sie, dass meine Frau den Lastwagen überholt
haben soll. Gegenüber dem Journalisten sagt sie sogar "mit relativ hoher
Geschwindigkeit den korrekt fahrenden Lastwagen rechts überholt". In den
Berichten der Experten steht nichts davon, auch bei der Befragungen
hatte sie das nie erwähnt. Ich bin mir nicht sicher, ob
sie das mit ihren Spezialisten abgeklärt hat. Wie schon oben bemerkt,
scheint mir ziemlich unwahrscheinlich, dass meine Frau den LW
überholt hat.
Sie haben meiner (wehrlosen) Frau und all ihren Angehörigen,
insbesondere ihren Kindern, mit diesem Artikel Unrecht getan und alte
Wunden aufgerissen. Ich erwarte eine Entschuldigung.
Peter Schmid-Kenel, Horgen
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Gruss
Peter Schmid-Kenel
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9. Dezember 2011, Artikel im Tages Anzeiger
Tödlicher Unfall nicht restlos geklärt, von Stefan Hohler
Eine Velofahrerin ist vor einem Jahr bei einem Unfall ums Leben gekommen. Jetzt wurde der Chauffeur verurteilt, obwohl das Opfer vermutlich das Rotlicht missachtet hatte.
Der tödliche Unfall ereignete sich am 10. Juni 2010 auf dem Stauffacherquai. Eine 48-jährige Velofahrerin fuhr dort kurz vor 7.15 Uhr stadteinwärts. Zwischen der Stauffacherbrücke und der Einmündung mit der Werdstrasse wurde die Frau von einem Lastwagen erfasst und geriet darunter. Dabei wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort verstarb.
Lastwagen rechts überholt
Trotz umfangreicher Abklärungen konnte die Polizei den Unfallhergang nicht hundertprozentig rekonstruieren, wie die zuständige Staatsanwältin Gabi Alkalay auf Anfrage sagte. Nur so viel ist klar: Die Frau wurde vom Lastwagen am Hinterrad angefahren, als dieser auf die rechte Fahrbahn einspurte. Auf welcher Strecke die Frau zum späteren Unfallort gelangt war, ist auch heute noch nicht genau bekannt. Vermutlich kam sie über die Stauffacherbrücke. Ein Zeuge habe einen Velofahrer gesehen – das Geschlecht konnte er aber nicht nennen –, der von der Stauffacherbrücke aufs Stauffacherquai abbog. Laut Alkalay muss die Frau vermutlich bei Rot auf die Kreuzung gefahren sein. Dann ist sie rechts abgebogen und hat mit relativ hoher Geschwindigkeit den korrekt fahrenden Lastwagen rechts überholt – just als dieser die Spur wechseln wollte.
Gabi Alkalay wirft dem 29-jährigen Lastwagenchauffeur vor, dass er beim Wechsel zu wenig genau in den Seitenspiegel geschaut habe. Das Verschulden des Mannes sei aber gering. Er hätte zwar davon ausgehen können, dass von der Stauffacherbrücke keine Verkehrsteilnehmer kämen, weil diese Rot hatten. Aber trotzdem müsse beim Spurwechsel besondere Rücksicht genommen werden. Auch die hinter dem Lastwagen fahrenden Autos hätten die Velofahrerin nicht gesehen. Der Chauffeur hat den Strafbefehl (30 Tagessätze zu 100 Franken) sowie die Untersuchungskosten in der Höhe von rund 7500 Franken akzeptiert.
Velostreifen bleibt in der Mitte
Beim Opfer handelte es sich um Ursula Kenel Schmid. Die zweifache Mutter aus Horgen arbeitete als Sozialarbeiterin beim Stadtzürcher Sozialdepartement. Die 48-Jährige war eine bekannte Triathletin. Sie war Mitglied des EWZ Power Teams» Teilnehmerin am Ironman in Hawaii – und wurde in ihrer Klasse 2009 Weltmeisterin.
Das Stauffacherquai wurde nach dem Unfall zum Politikum: Der in der Mitte der Strasse befindliche Velostreifen ist von Politikern als Sicherheitsrisiko kritisiert worden. Laut Heiko Ciceri, Sprecher der Dienstabteilung für Verkehr, ist der Unfall in diesem Strassenabschnitt ein Einzelfall. In den letzten acht Jahren sei es im Stauffacherquai zu keinem Unfall mit Velobeteiligung gekommen. Momentan ist der Velostreifen wegen Bauarbeiten aufgehoben. Er wird danach wieder auf die Strasse gemalt.
Strassenverkehr: Gesetz ist «sehr engmaschig» (Kasten)
Obwohl die Velofahrerin vermutlich den Unfall selber verursacht hatte, wurde der Lastwagenchauffeur verurteilt. Da stellt sich die Frage: Befindet sich ein Automobilist jeweils schon mit einem Fuss im Gefängnis? Laut Christian Schwarzenegger, Strafrechtsprofessor an der Universität Zürich, gilt im Strassenverkehr der Vertrauensgrundsatz. Er besagt, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann. Das heisst also, dass nicht jeder Unfall automatisch zu einer Verurteilung führt. Im Vordergrund einer Untersuchung stehe aber immer die Frage einer allfälligen Sorgfaltspflichtverletzung. Dies müsse in jedem Fall einzeln genau untersucht werden. Schwarzenegger betont auch, dass das Strassenverkehrsgesetz «sehr engmaschig» ist. Das heisst, bezüglich Sorgfaltspflicht wird die Messlatte hoch gelegt.
8. Dezember 2011, Strafbefehl
Heute wurde mir eine Kopie des Strafbefehls zugeschickt. Offensichtlich kommt es nun also doch nicht zu einer Verhandlung. In diesem Strafbefehl wird LT wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Strafmass beträgt 30 Tagessätze zu 100 CHF, bedingt auf zwei Jahre.
7. Oktober 2011 Einvernahme eines Zeugen
Der Zeuge glaubt jemanden (Mann oder Frau kann er nicht sagen) auf einem Velo gesehen zu haben, der vom Trottoir von der Stauffacher-Brücke auf den Stauffacherquai gefahren sei. Er selbst bog mit seinem Auto in die Stauffacherstrasse ab. Wenn er das gesehen haben sollte, wie konnte es dann der Lastwagenfahrer übersehen? Warum sollte Ursula über die Stauffacher-Brücke gefahren sein? Das ist doch ein ziemlicher Umweg.
So wie es aussieht, kommt es zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
9. Juni 2011 Einvernahme des Angeschuldigten
Endlich liegt nun auch der Bericht der Spurensicherung vor. Gemäss dem Bericht hat der Lastwagen Ursula frontal erfasst und brachte sie zu Fall, worauf sie unter das rechte Vorderrad geriet. Der Angeschuldigte beteuerte, nichts gesehen zu haben. Er hätte sie aber sehen müssen!
26. April 2011
Endlich habe ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten: Die Einvernahme des Angeschuldigten L.T. findet am 9. Juni 2011, um 9.30 Uhr statt. Einen Tag bevor sich der Tod Ursulas jährt.
Dezember 2010
Das Triathlon-Bike mit dem Ursula verunfallt ist, ist nach wie vor bei der Spurensicherung der Polizei. Vor Monaten habe ich dort angefragt, wann die Spurensicherung abgeschlossen sein werde und ich das Bike abholen könne, doch die haben mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen. Daraufhin habe ich der Staatsanwaltschaft angerufen und die teilten mir mit, das sei Sache der Spurensicherung. Es ist ja nicht so, dass ich das Bike brauchen würde, ich finde es nur seltsam, dass der am Unfall beteiligte Lastwagen schon am Nachmittag des Unfalltages wieder abgeholt werden konnte und schon wieder im Einsatz steht. Ein Bike zu untersuchen, ist wohl kaum aufwändiger als die Untersuchung eines vierachsigen Lastwagens. Es ist wohl eher so, dass Radfahrer im Gegensatz zur Lastwagen-Branche keine Lobby haben.
August 2010
Vom Lastwagenfahrer persönlich habe ich bis heute nichts gehört. In seinem Facebook hat er ein paar Wochen nach dem Unfall geschrieben, als er zum zweiten mal Vater wurde, dass ihm nichts zum vollkommenen Glück fehle (eine Mutter zu Tode fahren stört offensichtlich sein persönliches Glück nicht). Auch posierte er stolz vor einem neuen Lastwagen seines Arbeitgebers und schrieb dazu "Mein neuer Arbeitsplatz".
Juli 2010
Sein Arbeitgeber hat eine Trauerkarte geschickt, aber vermutlich hat er seinen Anwalt um Rat für die Formulierung gefragt, um ja nicht den Eindruck zu erwecken, dass er damit irgend eine Schuld bekennt.
Unfall, 10. Juni 2010
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Ich bin mir sicher, dass Ursula auf dem Fahrradstreifen gefahren ist. Sie war als Fahrerin (Auto wie Velo) derart korrekt und vorsichtig. Der Lastwagenfahrer hat ganz offensichtlich die Spur gewechselt und wer die Spur wechselt (erst recht wenn ein Fahrradstreifen dazwischen ist), hat sich zu vergwissern, dass er dabei niemanden gefährdet.
Der 28-jährige Lastwagenfahrer war ortskundig und ist nicht das erste mal diese Strecke gefahren. Ich selbst fahre diese Strecke seit fast 14 Jahren täglich mit dem Velo, die allermeisten Auto- und Lastwagenfahrer setzen an diesem Ort den Blinker für den Spurwechsel nicht. Normalerweise sind v.a. die ortsunkundigen Fahrer gefährlich, die wechseln erst relativ spät die Spur.
Von den sieben Zeugen hat keiner den Unfallvorhergang gesehen.
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PeterSchmid - 2011-01-01